Joint Venture mit Switex / Asobimo

15.12.2017 / 14:00

Switex kündigt Partnerschaft und geplantes Joint Venture mit dem führenden japanischen Spieleanbieter Asobimo an.

  • Switex GmbH und Asobimo Inc planen die Gründung des Joint Ventures “Switex Japan Game Kabushiki Kaisha”
  • Switex GmbH erhält direkten Zugang zum drittgrößten Gaming-Markt der Welt
  • Erste Live-Transaktion von virtuellen Gütern im ersten Quartal 2018 geplant

Hamburg / Tokio, 15. Dezember 2017

Die Switex GmbH, eine Tochtergesellschaft der The NAGA Group AG, gibt eine neue Partnerschaft mit Asobimo Inc bekannt und plant die Gründung eines Joint Ventures mit Sitz in Japan. Asobimo ist einer von Japans führenden MMORPG-Spieleanbietern für Smartphones mit mehreren Millionen Nutzern und einem Portfolio von über 10 Titeln. Mit einem Gesamtumsatz von mehr als 12,4 Milliarden US-Dollar im Jahr 2016 (wovon 52% auf mobile Spiele entfielen), ist der japanische Spielemarkt der Drittgrößte weltweit.

"Mit unserer Vision, der weltweit erste unabhängige und transparente Marktplatz für virtuelle Güter zu werden, der es sowohl Spielern als auch Spieleanbietern ermöglicht, virtuelle Güter sicher und transparent zu handeln, ist das Joint Venture mit Asobimo, einem der führenden japanischen Spieleentwickler, ein bedeutender Meilenstein für uns. Wir freuen uns, die exklusive Möglichkeit zu haben, unsere einzigartige Software in einem der größten Spielemärkte der Welt einzuführen ", sagt Christoph Brück, Executive Director bei NAGA und CEO von Switex.

Die neue Joint-Venture-Gesellschaft zwischen Switex und Asobimo soll unter dem Namen "Switex Japan Game Kabushiki Kaisha" firmieren und ausschließlich in Japan operieren. "Wir freuen uns sehr, Teil dieses spannenden Projekts zu sein und mit Switex ein neuartiges Geschäftsmodell zu entwickeln. Unser Hauptziel ist die Schaffung eines vollständig regulierten und transparenten Marktplatzes für virtuelle Güter unter Nutzung von Blockchain-Technologie. Wir glauben ebenfalls, dass dieses Joint Venture einen großen Beitrag zur nachhaltig positiven Entwicklung des Spielemarktes leisten kann", sagt Katsunori Kondo, CEO von Asobimo.

Switex plant im ersten Quartal 2018 die Durchführung seiner ersten virtuellen Live-Transaktion. Weitere Partnerschaften sollen folgen. "Die Software hat sich in letzter Zeit sehr gut entwickelt und wir sind sehr zufrieden mit den Ergebnissen der Alpha-Version. Wir gehen davon aus, dass wir mit unserer proprietären Integrations-API einen neuen Standard setzen. Spieleanbieter aller Art können sich unserer Mission anschließen und einen transparenten und sicheren Austausch von virtuellen Gütern ermöglichen. Darüber hinaus planen wir, verschiedene Zahlungsmethoden für die Abwicklung von Transaktionen innerhalb unserer Plattform zu erlauben, insbesondere durch die Einrichtung der neuen Rechnungseinheit NAGA Coin (NGC), der Kryptowährung unserer Muttergesellschaft The NAGA Group und ihrer Partner, ", ergänzt Andre Rupp, Director of Business Development bei Switex.

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind wir darüber hinaus für eigene Inhalte auf diesen Seiten verantwortlich. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir demnach nicht verpflichtet sind, die lediglich übermittelten oder gespeicherten Informationen Dritter zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt gemäß §§ 8 bis 10 Telemedia Act (TMG).

Für den Inhalt externer Links (zu Webseiten Dritter) sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren für uns keine Rechtsverstöße ersichtlich. Bei Bekanntwerden von Rechtsverstößen werden wir den entsprechenden Link umgehend entfernen.

Unsere Webseiten und deren Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Form der Verwertung, Vervielfältigung oder Bearbeitung urheberrechtlich geschützter Werke auf unseren Webseiten bedarf, soweit nicht ausdrücklich gesetzlich erlaubt (§§ 44a ff. UrhG), der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Einzelne Vervielfältigungen eines Werkes sind nur zum privaten Gebrauch gestattet, dürfen also weder direkt noch indirekt der Gewinnerzielung dienen. Die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken ist strafbar (§ 106 UrhG).

©2024 THE NAGA GROUP AG